Jahresschein-Bestellung Bei Bestellung wird der Jahresschein schon vorbereitet und bevorzugt ausgegeben. Ohne die Bestellung dauert die Bearbeitung länger. Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.Name: *Vorname: *E-Mail-Adresse: *Fischrereischein: *Ich besitze einen gültigen Fischereischein für das betreffende Jahr.Abholung oder per Post? *Ich möchte den Jahresschein per Post bekommen für 1,80 € zusätzlich und sende im Anschluss ein Foto von meinem gültigen Fischereischein an vorstand@frueh-auf.deIch hole es unter Vorzeigen meines gültigen Fischereischeines persönlich ab.Zusendung per Post kostet 1,80 € Portokosten.Jahresschein-Gebühren *Abbuchung dieses Jahr von meinem Konto mit Mitgliedsbeitrag zusammen (Antrag nur bis 31.12. möglich)Überweisung auf Vereinskonto (IBAN wird im Anschluss per Mail mitgeteilt)Bar bei Abholung (keine bevorzugte Ausgabe)Es geht um 60 Euro für den Jahresschein, gegebenenfalls 30 Euro für nicht geleistete Arbeitsstunden sowie Portokosten. Für die Abbuchung können nur Anträge berücksichtigt werden, die bis zum 31.12. eingehen. Danach ist eine Abbuchung nicht mehr möglich, und der Betrag muss überwiesen werden.Bedingungen auf den Jahresschein: *Ich verpflichte mich die Konditionen auf den Jahresschein sorgfältig durchzulesen und diese alle zu befolgen.Einhaltung der gesetzlichen Regelungen: *Ich versichere, dass ich mich an alle gesetzlichen Regelungen beim Angeln halten werde. auf Änderung der Angelsperre nach dem Fischbesatz *Ich versichere, dass ich nach dem erfolgten Fischbesatz eine Woche lang nicht angeln werde und stimme zugleich zu, dass der Verein meine oben angegeben E-Mail-Adresse für die Besatz-Benachrichtigung verwenden darf.Nach Besatz wird jeder Inhaber des Jahresscheins über seine oben angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. Die nur auf diesen Weg an Verein übermittelte E-Mail-Adresse wird nach Ablauf des Jahresschein-Jahres gelöscht. In der Zwischenzeit hat nur der Vorstand Einsicht. Diese Zustimmung kann jederzeit beim Kassenwart widerrufen werden. Dabei erlischt auch der Jahreschein. Beschwerdestelle: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Kavalleriestr. 2–4, 40213 Düsseldorf.Mitteliung der Änderung der E-Mail-Adresse: *Ich verpflichte mich die Änderung im laufenden Jahresschein-Jahr der oben angegebenen E-Mail-Adresse unverzüglich den Vorstand mitteilen.Der Jahresscheinberechtigter verpflichtet sich auch bei Änderung der E-Mail-Adresse im laufenden Jahr unverzüglich den Vorstand des Vereins zu informieren.Kostenpflichtig beantragen