Änderung Landesfischereiverordnung zum 01.01.2015

Liebe Vereinsmitglieder,

zum 01.01.2015 wird sich die Landesfischereiverordnung ändern.
u.a Bitte beachten:
Bis zur Erholung des Äschenbestandes wird eine ganzjährige Schonzeit in NRW für die Äsche in der Äschenkulissen festgesetzt.
D.h das auch in unseren Gewässerabschnitten die ganzjährige Schonzeit der Äsche zu befolgen ist.

Auf der Jahreshauptversammlung werden wir Euch über weitere Änderungen informieren.