Kündigung

§ 6 Austritt
Der Austritt eines Mitgliedes kann nur unter Einhaltung einer vierteljährigen Kündigungsfrist zum Jahresende durch schriftliche Mitteilung an den Vorsitzenden erfolgen.

Kündigung ist immer nur zum 31.12. möglich. Es gilt eine 3-monatige Kündigungsfrist zum Ende des Jahres (vgl. § 6 der Satzung).